Erbschaftsteuer Verfassungswidrig? Der Bundesfinanzhof prüft

Erbschaftsteuer Verfassungswidrig? Der Bundesfinanzhof prüft

Durch die im Wesentlichen ab 2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform sollte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden, nach der das bis dahin geltende Erbschaftsteuerrecht teilweise rechtswidrig war. Nun liegt – zunächst beim Bundesfinanzhof – auch gegen das aktuelle Recht eine Klage auf Verfassungswidrigkeit vor. In diesem Verfahren wird insbesondere geklärt ob

  • eine teilweise Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II (u.a. Geschwister, Neffe und Nichten) mit fremden Dritten (Steuerklasse III) rechtmäßig ist;
  • es gegen den Gleichheitssatz verstößt, dass Betriebsvermögen (teilweise) steuerfrei gestellt wird, anderes Vermögen dagegen nicht.

Der Bundesfinanzhof hat das Bundesministerium für Finanzen aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Es ist ggf. zu prüfen, ob betroffene Steuerbescheide offengehalten werden sollen; unter Hinweis auf die anhängige Klage kann das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.

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