Kategorie: Steuerermäßigung

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Handwerkerleistungen

Erschließungsbeiträge als Handwerkerleistungen?

Erschließungsbeiträge als Handwerkerleistungen? Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kommt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% der Aufwendungen, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr, in Betracht;

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