
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen außerhalb der 10-Jahresfrist
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen außerhalb der 10-Jahresfrist. Der Bundesfinanzhof hatte bereits entschieden, dass derartige nachträgliche Schuldzinsen auch nach Veräußerung des Objektes weiterhin als Werbungskosten bei den