Gesetz zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer beschlossen

Gesetz zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer beschlossen.

Der Landtag NRW hat am 18. Dezember 2014 in dritter und damit letzter Lesung den von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer (LT-Drucks. 16/7147) beschlossen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 wird die Grunderwerbsteuer daher von 5 % auf 6,5 % erhöht. Der erhöhte Steuersatz ist nach dem Gesetz auf alle Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2015 verwirklicht werden. Verträge, die noch im alten Jahr rechtswirksam werden, unterliegen dagegen noch der Grunderwerbsteuer von 5 %.

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